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Otto Fischer AG - Elektrogrosshandel

Energiefranken

Foerderbeitrag

So einfach gelangen Sie zu Förderbeiträgen

Wer erneuerbare Energieträger einsetzt, kann von Energieprogrammen profitieren und bares Geld sparen! Doch wie gelangt man an diese Gelder?

Zur Realisierung von Photovoltaikanlagen werden häufig die KEV-Fördergelder in Anspruch genommen. Doch dies ist nicht die einzige Möglichkeit, um an Subventionen zu gelangen. Die Internetseite engergie-franken.ch welche vom Beobachter betrieben und stetig aktualisiert wird, gibt detaillierte Informationen. Sie brauchen lediglich die Postleitzahl des Gebäudestandortes einzugeben und finden alle Beiträge der Kantone, Städte und Gemeinden sowie Kampagnen von regionalen Energieunternehmen auf einen Blick.
Häufig entscheidet die Finanzierung über die Realisierung einer Photovoltaikanlage. Aus diesem Grund ist es für Elektriker und Elektroplaner von Bedeutung, gegenüber dem Endkunden kompetent und bestens informiert über die unterschiedlichen Finanzierungsbeispiele zu einem Beratungsgespräch zu erscheinen. Eine sorgfältige Klärung über mögliche Fördergelder ist somit unabdingbar und kann unter Umständen den Investitionsentscheid des Kunden für oder gegen eine Photovoltaikanlage massgebend beeinflussen.
Unter anderem wird in der oben beschriebenen Suchmaschine die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) welche für Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt wird berücksichtigt. Für die vom Bund gesteuerten Fördergelder besteht aktuell eine Warteliste von über 12‘000 Projekten, was einer erwarteten Wartezeit von ungefähr 4-5 Jahren entspricht. Weitere Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie unter www.swissgrid.ch


Gut zu wissen: Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und Swissgrid

Zur Förderung von einheimischen und erneuerbaren Energien soll mit der KEV die Differenz zwischen den Produktionskosten und dem aktuellen Marktpreis des Stroms beglichen werden. Damit ist es für die Anlagebetreiber möglich, Energie wirtschaftlich und kostendeckend zu erzeugen. Dabei wird die elektrische Energie zum Marktpreis verkauft, der Anlagebetreiberin aber eine Vergütung pro produzierte Kilowattstunde bezahlt. Zur Finanzierung der Vergütung bezahlen die Endkunden/innen einen Zuschlag auf die Stromübertragungskosten in den KEV-Vergütungstopf
(bis 2012 maximal 0.7 Rp. / kWh). Die KEV-Gelder werden von Swissgrid, der nationalen Netzgesellschaft, verwaltet.

© Otto Fischer AG | Zürich 2008 | OF-Shop v5.1
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