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Otto Fischer AG - Elektrogrosshandel

Glühlampenverbot ab 1. Januar 2009

Glühlampenverbot

Die Energieeffizienzklassen F und G dürfen nicht mehr neu in den Handel kommen

Das Glühlampenverbot betrifft in der Schweiz nur einen kleinen Teil des gesamten Glühlampenspektrums. Es handelt sich vor allem um Spezialitäten mit kleiner Leistung, die mehrheitlich durch andere Lampensysteme ersetzt werden können. Der Energiespareffekt wird gering bleiben.
Ab 1. Januar 2009 sind mit vielen Ausnahmen nur noch Glühlampen ab der Energieeffizienzklasse E zugelassen. Die Klassen F und G dürfen nicht mehr neu in den Handel kommen. Betroffen sind aber nur ein relativ kleiner Teil des Gesamtspektrums, wie zum Beispiel:

  • Standardlampen E27, 15 W
  • Klasse F Kerzenlampen E14, 25 W
  • Klasse F Tropfenlampen E14/E27/B22, 15/25 W
  • Klasse F Kolbenlampen E14/E27, 25/100 W,
  • Klasse F/G Grosskolbenlampen E14/E27, 25/150 W
  • Klasse F/G Kerzenlampen E14/E27, 25/60 W
  • Klasse F/G Birnenlampen E14, 25 W
  • Klasse F Röhrenlampen E14, 25/40 W
  • Klasse F Soffiten-, Linestralampen, S19/S14s/S14d, 35/120 W   
  • Klasse F/G Centra-Lampen E27/E40, 25/500 W, Klasse E/F/G
Ein generelles Glühlampenverbot kann im Augenblick gar nicht durchgezogen werden, da die für den Ersatz notwendigen industriellen Kapazitäten von den Lampenherstellern zuerst noch aufgebaut werden müssen.
Innerhalb der EU gibt es Bestrebungen, ab 2012 auch die Klassen E, damit wären dann die meisten Alltagsglühlampen betroffen, mit einem Verbot zu belegen.

Glühlampenverbot Energie
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