Die Energie-Etikette auf einen Blick.
1) Name der Herstellerfirma und Geräte-Typ
2) Farbbalken zur Kennzeichnung der Energieeffizienzklasse des Geräts von A = hoch (niedriger Energieverbrauch) bis G = niedrig (hoher Energieverbrauch)
3) Norm-Energieverbrauch des Gerätes gemäss europäischen Norm-Prüfungen
4) Typen-spezifische Wirkungsklassen wie z.B. Waschwirkung
5) Typen-spezifische Nutzungsangaben wie z.B. Wasserverbrauch
6) Geräuschemission in Dezibel A (dBA)
Energie-Etikettierung von Lampen für Haushaltsanwendungen
Von der Richlinie bzw. Verordnung betroffene Lampen:
- Allgebrauchslampen (Glühlampen) ≤ 100 W
- andere Glühlampen ohne Reflektor (Kerzen, Tropfen usw.) ≤ 100 W
- Kompakt-Leuchtstofflampen aller Art, mit Stecksockel
- Energiesparlampen, d.h. Kompakt-Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (elektronisch oder magnetisch)
- Stabförmige Leuchtstofflampen mit Ø 16, 26 und 38 mm im Leistungsbereich ≤ 58 W bzw. ≤ 6500 lm
- Leuchtstofflampen in Ring- und Rechteckform
- einseitig gesockelte Halogenlampen für Netzspannungsbetrieb
- zweiseitig gesockelte Halogen-Flutlichtlampen ≤ 300 W
Von der Richlinie bzw. Verordnung nicht betroffene Lampen:
- Leuchtstofflampen mit sehr hohem Lichtstrom (> 6500 lm)
- alle Niedervoltlampen
- Reflektorlampen aller Art
- Halogen-Flutlichtlampen > 300 W
- Lampen, die nicht der Lichterzeugung zu Beleuchtungszwecken dienen
(IR–, UV-, farbige, Schwarzlicht- und ähnliche Lampen) - Lampen für Spezialanwendungen
- Hochdruck-Entladungslampen und Niederdruck-Natriumdampflampen
Informationen auf Leuchtenverpackungen
In Fällen, in denen Lampen mit der Leuchtenverpackung geliefert werden, entweder ohne eine Lampenverpackung oder mit einer individuellen Lampenverpackung, besteht keine Notwendigkeit für eine Einergieetikettierung der Leuchte.
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