Was Sie über die vRG wissen sollen.
Mit Beschluss des Bundesrates vom 23. Juni 2004 wurde die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) um die Gerätekategorien Leuchten und Leuchtmittel erweitert. Ab dem 1. August 2005 müssen alle Hersteller und Importeure für diese Gerätekategorien eine vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) abrechnen. Alle Verkaufsstellen müssen diese Geräte kostenlos zurück nehmen. Der Transport und das eigentliche Recycling müssen organisiert und die dadurch entstehenden Kosten durch die Einnahmen aus der vRG finanziert werden.
Die Schweiz – und damit sowohl die Industrie, der Handel wie auch die Konsumenten – hat bereits viel Erfahrung mit dem Recycling anderer elektrischer und elektronischer Geräte gesammelt. Das ist ein grosser Vorteil. Dennoch ist im Zusammenhang mit dem Recycling speziell von Leuchtmitteln auf die Besonderheiten hinzuweisen:
- Verbrauchte Leuchtmittel gelten als Sondermüll.
- Damit das Recycling sinnvoll ist, muss Glasbruch unbedingt vermieden werden. Dies bedingt überwachtes Sammeln und spezifische Gebinde für den Transport.
- Die Recyclingkosten sind im Vergleich zum Verkaufspreis vergleichsweise hoch.
Nachfolgend wollen wir die am meisten gestellten Fragen bezüglich des Recyclings von Leuchtmitteln und Leuchten beantworten:
Welche Geräte sind genau Gegenstand des Recyclings?
Als Leuchten werden alle untrennbaren Geräte bezeichnet, welche unmittelbar zur Aufnahme des Leuchtmittels dienen und mit einem allenfalls zugehörigen Betriebsgerät eine minimale Funktionseinheit bilden. Trennbare Teile wie Montageschienen, Montageteile, Stromschienen, Aufhängekonstruktionen, Spiegelwerfer, Kandelaber sind nicht Bestandteile von Leuchten. Im unten stehenden Pdf finden Sie eine übersicht der entsorgungspflichtigen und nicht entsorgungspflichtigen Leuchmittel.
Wer muss vRG abrechnen?
Wer Leuchtmittel und / oder Leuchten selber herstellt oder in die Schweiz importiert, muss die vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) abrechnen. Die Abrechnung erfolgt, auf der Basis eines Anschlussvertrages, mit der in Gründung befindlichen "Stiftung Licht Recycling Schweiz" (
Was passiert, wenn man sich am freiwilligen System nicht beteiligt?
Wer sich am freiwilligen System via
Wer muss Leuchtmittel und Leuchten entgegen nehmen?
Jedes Geschäft, das Leuchtmittel oder Leuchten verkauft, muss auch entsprechende Geräte entgegennehmen und dem Recycling zuführen.
Wer holt die gesammelten Geräte ab (gültig ab 1.8.2005)?
Als Geschäft oder Verkaufsstelle machen Sie Meldung an die
Wer recycelt die gesammelten Geräte?
Die gesammelten Geräte werden von entsprechend qualifizierten Recycling-Betrieben übernommen und umweltverträglich entsorgt. Diese Betriebe können sowohl im In- als auch im Ausland sein. Entscheidend ist unter der Voraussetzung der Gesetzeskonformität der Preis. Zur Überprüfung des Preises werden in regelmässigen Abständen Ausschreibungen durchgeführt.
Wer organisiert das Recycling von Leuchtmitteln und Leuchten?
Das Recycling von Leuchtmitteln und Leuchten wird, in enger Abstimmung mit dem
Prospekt «Das Recycling von Leuchtmitteln und Leuchten» (189.5 KB)
«Offizielle vRG-Tarifliste Leuchtmittel» (16.7 KB)
SM Recycling AG
Umweltfreundliche Entsorgung von schadstoffhaltigen Entladungslampen www.smrecycling.ch





