Seit 1.1.2009 sind die neuen Leitsätze SEV 4022, die SEV 4113 und die neue VKF-Brandschutzrichtlinie die verbindlichen Grundlagen für Planung, Installation und Kontrolle von Blitzschutzsystemen.
Schon bei der Planung muss die Frage gestellt werden, ob eine Blitzschutzanlage Pflicht ist und in welcher Blitzschutzklasse das betroffene Objekt eingestuft wird. Die Zuteilung in die drei Klassen wird gemäss SEV 4022 bestimmt. Entsprechend der Blitzschutzklasse muss die Maschenweite, die Fangstangenlänge sowie der Abstand zwischen den Ableitungen bestimmt werden.
Weitere Bestimmungen für öffentliche Bauten oder Landwirtschaftliche Objekte müssen aus den Auflagen der Electrosuisse, VKF und Brandschutzbehörde entnommen werden.


