Darauf können Sie zählen: Die Vergütungen des Bundes


Darauf können Sie zählen: Die Vergütungen des Bundes

Die Produktion von einheimischen und erneuerbaren Energien wird vom Bund gefördert. Das bedeutet für Besitzerinnen und Besitzer einer Photovoltaikanlage, dass sie nach der Installation eine einmalige finanzielle Vergütung erhalten. Diese richtet sich nach der Leistung der PV-Anlage und wird deshalb in zwei unterschiedliche Vergütungsklassen aufgeteilt.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben steht Betreiberinnen und Betreibern von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 Kilowatt Peak (kWp) bis 100 Kilowatt Peak die sogenannte «Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen (KLEIV)» zu. Wer hingegen eine grössere PV-Anlage betreibt, sprich eine, die 100 Kilowatt Peak Strom oder mehr generiert, hat das Recht auf die Einmalvergütung für gros­se Photovoltaikanlagen (GREIV). Beiden Vergütungsklassen (KLEIV und GREIV) ist hingegen gemeinsam, dass es sich dabei um Einmalvergütungen handelt – also um einmalige Investitionshilfen, welche etwa 30 Prozent der Investitionskosten einer entsprechenden Referenzanlage decken. Ganz einfach dargestellt bedeutet dies:

Nicht jede Anlage rechnet sich gleich

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum, der normierten DC-Spitzenleistung sowie der Kategorie (angebaut, integriert, frei stehend). Diese jeweiligen Vergütungssätze sind in der Energieförderungsverordnung festgelegt, und daraus ergibt sich der konkrete Betrag, mit dem rechnen darf, wer eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt. Dazu finden Sie im Anschluss zwei konkrete Beispiele.

1. Integrierte PV-Anlagen

Haben Sie etwa eine integrierte 57,0-kWp-Anlage im Mai 2018 in Betrieb genommen, so berechnet sich die Höhe Ihrer Vergütung aufgrund der folgenden Faktoren:

Grundbeitrag + Leistungsbeitrag = Einmalvergütungsbetrag

Dies ergibt aufgrund der gesetzlich festgelegten Beiträge, welche in der unten stehenden Tabelle aufgeführt sind, den Gesamtbetrag der Einmalvergütung, der sich wie folgt zusammensetzt:

1600 CHF + 460 CHF/kWp × 29,99 kWp + 340 CHF/kWp × (57,0 – 29,99) kWp = 24 579 CHF

2. Angebaute und frei stehende PV-Anlagen

Haben Sie hingegen eine angebaute oder frei stehende 182,0-kWp-Anlage im Februar 2017 in Betrieb genommen, so ergibt sich Ihre Vergütung ebenfalls aufgrund derselben Faktoren, also:

Grundbeitrag + Leistungsbeitrag = Einmalvergütungsbetrag 

Der Ihnen zustehende Betrag berechnet sich somit aufgrund der festgelegten Beiträge, die in der Tabelle unten zu finden sind, wie folgt:

1400 CHF + 500 CHF/kWp × 29,99 kWp + 400 CHF/kWp × (99,99 – 29,99) kWp + 400 CHF/­kWp × (182,0 – 99,99) kWp = 77 199 CHF

Weitere Infos

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes sowie die entsprechenden Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter pronovo.ch

Mehr Informationen zum Thema Solar finden Sie in unserer Fachbroschüre.

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