Fang- und Ableitung
Die Fangeinrichtung wie auch das Ableitungssystem funktionieren grundsätzlich nach dem Prinzip des Faradayschen Käfigs: Fang und Ableitung bilden um das Bauobjekt quasi eine Schutzhülle, welche die Blitzeinschläge in den Boden weiterleitet, ohne die sich im inneren befindlichen Personen, Tiere oder Gegenstände zu gefährden. Diese Grundform kann zusätzlich durch Fangstangen oder gespannte Drähte ergänzt werden, wobei für deren Auslegung das Schutzwinkel oder Blitzkugelverfahren gemäss EN 62305 zur Anwendung kommt.
Fangeinrichtung
Die Fangeinrichtung umschliesst sämtliche dem Blitzschlag ausgesetzten Gebäudeteile im Dachbereich. Zu diesem Zweck sind alle herausragenden Kanten mit einer Fangeinrichtung zu schützen, insbesondere Dachfirst und Dachkanten. Des Weiteren sollen beispielsweise Dunstrohre, Kamine, Geländer, Brüstungen, Schneefänger, Entlüftungen und Überlaufrohre ebenfalls mit der Fangeinrichtung verbunden werden. Zusätzlich sind im Dachbereich alle Teile aus nicht leitenden Materialien (beispielsweise PVC-Entlütftungsrohre, Lichtkuppeln …) mit einer Fangeinrichtung zu schützen, sofern sie die Dachfläche um mehr als 0,5 m überragen.
Das Wichtigste zu Fangleitungen:
Bei der Festlegung des Leitermaterials sind Überlegungen bezüglich der Korrosion und der Ästhetik relevant. Als Faustformel gilt:
- Graublech: «graue» Leiter und Verbinder (z.B. Cu verzinnt, rostfreier Stahl V2A)
- Kupferblech: «rote» Leiter und Verbinder (Kupfer blank)
Für oberirdische Leiter können Drähte, Flachbänder oder Profile verwendet werden. Dabei sind allerdings zwingend die Abmessungen gemäss SNR 464022:2015 zu befolgen:
- Kupfer Ø 6 mm / 28 mm² (Ø 8 mm / 50 mm² (bei hohen mechanischen und thermischen Anforderungen)
- Aluminium, Stahl rostfrei Ø 8 mm / 50 mm²
Im Dachbereich sind alle Metallteile wie Blechprofile, einfassungen, verkleidungen und -eindeckungen sowie Dachrinnen, Schneefänger, Absturzsicherungen, Entlüftungen, Überlaufrohre, Brüstungen und dergleichen in die Fangeinrichtung mit einzubeziehen.
Ableitung
Die Ableitung leitet den Blitzstrom von der Fangeinrichtung zur Erdungsanlage und wird an der Gebäudefassade verlegt. Dabei ist stets darauf zu achten, dass der Stromweg möglichst kurz und ohne Schleifen ausfällt. Wie hoch dabei die Anzahl der Ableitungen und wie gross deren Abstand zueinander sein sollen, kann den Angaben über die entsprechende Blitzschutzklasse entnommen werden.
Das Wichtigste zu Ableitungen:
Ableitungen sind möglichst so anzubringen, dass sie
a) auf dem kürzesten Weg mit der Erdungsanlage verbunden sind,
b) auf der Aussenseite des Gebäudes in möglichst gleichmässigem Abstand verteilt sind
c) eine direkte Fortsetzung der Fangeinrichtung bilden.
Schwankungen der Abstände von ± 20 % zwischen den Ableitungen sind zulässig, solange der mittlere Abstand den Angaben in der Tabelle (siehe obige Angaben) entspricht. Die Anzahl der Ableitungen darf hingegen nicht reduziert werden.
Wenn möglich, sollte an jeder ungeschützten Ecke des Gebäudes eine Ableitung angebracht werden.
Kirchtürme, Hochkamine und dergleichen müssen mit mindesten zwei Ableitungen versehen werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Ableitungen gleichmässig auf den Umfang verteilt sind.
Im Dachbereich sind Aufbauten, die eine Elektroinstallation beinhalten wie z.B. Schutzhauben von Ventilatoren, Wetterstationen, Rauch und Wärmebezugsanlagen, Antennen, Sirenen oder Scheinwerfer und dergleichen in das LPS zu integrieren. Idealerweise werden diese Anlagen durch ein lokal getrenntes LPS vor Direkt einschlägen geschützt.
Im Dachbereich ist es zudem wichtig, dass alle Teile aus nicht leitenden Materialien (z.B. PVCEntlüftungsrohre, Lichtkuppeln usw.) durch eine Fangeinrichtung geschützt werden, sofern sie die Dachfläche um mehr als 0,5 m überragen. Zudem sind Lichtkuppeln idealerweise mit einem lokal getrennten LPS zu versehen.
Blitzschutzklassen
Je nach Art des zu schützenden Objekts werden unterschiedliche Anforderungen an die Fangeinrichtungen und die Ableitungen gestellt, welche im Geltungsbereich der Regeln SNR 464022:2015 aufgeführt sind.
Trennungsabstand
Bei der Installation einer Fangeinrichtung sowie der dazugehörigen Ableitung muss zwingend auf den Trennungsabstand zwischen metallischen Gebäudeteilen und Elektrogeräten geachtet werden, um gefährliche Funkenbildungen zu vermeiden. Denn nur, wenn ein genügend grosser Abstand zwischen dem Blitzableiter und einem anderen geerdeten metallischen Gebäudeteil gewährleistet ist, kann die Gefahr der Funkenbildung (Blitz-Überschlag) so gut wie ausgeschlossen werden. Dieser notwendige Minimalabstand ist mittels eines einfachen Tools auf unserer Website unter Berechnungstools spielend einfach zu kalkulieren.
Lokal getrennter LPS
Auf dem Dach installierte Anlagen wie zum Beispiel Liftantriebe, Lichtkuppeln, Lüftungszentralen, Solarzellen und Ähnliches sind selbstverständlich ebenfalls in die Blitzschutzanlage zu integrieren. Die meist angewendete Lösung in solchen Fällen ist ein lokal getrenntes Blitzschutzsystem, welches mittels Fangstangen funktioniert. Dabei gilt es zu beachten, dass die Bestimmung der Blitzschutzklasse von grosser Wichtigkeit für die Berechnung der Länge solcher Fangstangen ist. Für diese Berechnung steht Ihnen unter Berechnungstools eine hilfreiche, einfache Kalkulationshilfe zur Verfügung. Geht’s dann an die Installation der Anlage, bleibt zu beachten, dass sie in jedem Fall gänzlich normgerecht erfolgt.