Darin verpflichten wir uns, zur Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach den Erfahrungen notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Sie müssen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen.
Um die Einhaltung dieser Sicherheitsstandards bei Otto Fischer fortlaufend zu gewährleisten, führen wir zudem regelmässig externe Audits durch. Diese unterstützen uns darin, bestehende Massnahmen zu überwachen und gegebenenfalls zu verbessern. Darüber hinaus werden Arbeitssicherheitsspezialisten (ASA-Spezialisten) hinzugezogen, sollte das interne Know-how einmal nicht ausreichen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir die Beizugspflicht erfüllen, die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) gefordert wird.