Die Leuchtstofflampen sagen Adieu
Die Leuchtstofflampen sagen Adieu

Ab dem September 2023 darf in der EU ein Grossteil der konventionellen Leuchtstofflampen nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Diese Regelung tritt voraussichtlich auch unverändert in der Schweiz in Kraft. Umso besser ist es, jetzt schon zu wissen, welche Leuchtmittel bald verboten sein werden – und welche Alternativen es dazu gibt.

Ab September 2023 ist Schluss mit Fluoreszenzlampen.

Die zunehmende Produktion und Nutzung elektrischer und elektronischer Produkte hat zu einer wachsenden Menge an Elektro- und Elektronikabfällen geführt. Allerdings können während der Verwendung der Produkte sowie während der Sammlung und Entsorgung der Abfälle, die sie verursachen, schädliche Stoffe wie Blei, Quecksilber und Kadmium in die Umwelt freigesetzt werden. Was erhebliche Umwelt- und Gesundheitsprobleme verursachen kann.

Die EU-Ökodesign-Verordnung (SLR)

Um diese Schäden für die Umwelt zu minimieren und die Energieeffizienz der Beleuchtungen zu steigern, hat die Europäische Union bereits im Jahr 2021 die Ökodesign-Verordnung eingeführt. In dieser Verordnung wurde festgehalten, dass diverse Leuchtmittel verboten würden und per September 2023 keine Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6,35) und Hochvolt-Halogenlampen (G9) mehr in Umlauf gebracht werden dürften.

Die EU-Richtlinie RoHS

Die RoHS-Richtline der EU schränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe ein – mit dem Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Chemikalienstrategie. Unter die Vorgaben dieser Richtlinie fällt auch Quecksilber, welches in gewissen Leuchtmitteln Verwendung findet. Allerdings enthielt die Richtline bis anhin Ausnahmen für eine Reihe von Produkten. Dank der vielen Vorteile der LED-Technologie ist die EU jedoch von der umfassenden Verwendung von LEDs überzeugt und hat folglich auch die einst formulierten Ausnahmen überarbeitet. Was grosse Auswirkungen auf das künftige Angebot an Leuchtstofflampen hat.

Denn aufgrund dieser Anpassungen dürfen Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät und kreisförmige T5-Leuchtstofflampen per 25.2.2023 nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Per 25.8.2023 folgen dann auch die linearen T5- und T8-Leuchtstofflampen. Für diverse Speziallampen gilt hingegen eine verlängerte Übergangsfrist von drei bis fünf Jahren. Sobald es passende Alternativen dazu gibt, werden auch die übrigen Leuchtmittel durch eine LED-Variante ersetzt werden.

Die Auslaufzeiten der konventionellen Leuchtstofflampen im Überblick.

Verboten (seit 1. September 2021, basierend auf EnEV)

  • Niedervolt-Halogen-Reflektor-Lampen mit einem GU4-, GU5.3- oder G53-Sockel
  • Hochvolt-Glühlampen und Halogenglühlampen ausser R7s-Halogenlampen unter 2’700 lm
  • Leuchtstoffröhren T2 und T12
  • Leuchtstofflampen mit integriertem Betriebsgerät
  • Einzelne Natriumdampf-Hochdrucklampen

Verboten (ab 25. Februar 2023, basierend auf RoHS 2)

  • Kompaktleuchtstofflampen
  • Ringförmige Leuchtstofflampen
  • Gewisse Hochdruck-Natriumdampflampen

Verboten (ab 25. August 2023, basierend auf RoHS 2)

  • Lineare Leuchtstofflampen T5, T8

Verboten (ab dem 1. September 2023, basierend auf der Ökodesign-Verordnung)

  • Niedervolt-Halogenlampen G4 und GY6,35
  • Hochvolt-Halogenlampen G9

Weiterhin zulässige konventionelle Leuchtmittel (Stand heute)

  • R7s-Halogenlampen weniger/gleich 2’700 lm (ca. 140 W)
  • Gewisse Hochdruckentladungslampen
  • Speziallampen

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Zukunftsorientierte LED-Lösungen

Mit dem einschneidenden Verbot der T8-Leuchtstofflampen können für gewisse Beleuchtungen Probleme entstehen. Deshalb bieten wir nebst einer Vielzahl an LED-Leuchtmitteln, welche sich für den Ersatz eignen, wir auch kompakte LED-Module an, damit die bestehenden Gehäuse weiterverwendet werden können. Des Weiteren finden Sie spannende LED-Lichtband-Lösungen in unserem Sortiment, welche sich für den Austausch eines T8-Lichtbandes eignen.

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