Allgemeine Geschäfts- bedingungen
Das solide Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Allgemeine Geschäfts- bedingungen

Ganz allgemein beruhen unsere Geschäfte natürlich auf Vertrauen. Die Bedingungen dazu zu kennen, kann jedoch von Vorteil sein.

1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle aktuellen und künftigen vom Kunden gewünschten Lieferungen von Produkten, Dienstleistungen und weiteren Leistungen der Otto Fischer AG, Schweiz (nachfolgend OFAG genannt). Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge über die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen oder anderer Leistungen durch OFAG. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere allgemeine Kauf- oder Geschäftsbedingungen des Kunden sowie mündliche Vereinbarungen sind nur bindend, soweit OFAG diese schriftlich anerkennt. Ein Verzicht auf dieses Formerfordernis erfordert ebenfalls die Schriftlichkeit.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden (Telefon, Fax, Briefpost, E-Mail, Internet oder persönlich) ohne vorausgehendes schriftliches Angebot von OFAG bilden ein verbindliches Angebot des Kunden. Der Vertragsabschluss kommt durch die ausdrückliche schriftliche Annahme des Angebots durch OFAG oder durch Lieferung der Kaufsache zustande. Nach Eingang der Bestellung des Kunden via Webshop (Internet) erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Bestellung per E-Mail. Diese elektronische Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots durch OFAG dar, es sei denn, OFAG erklärt in dieser Bestätigung auch die Annahme ausdrücklich.

Bei Offerte von OFAG gilt: Angebote und Offerten der OFAG sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden und eine Frist zur schriftlichen Annahme durch den Kunden enthalten. Angebote und Offerten von OFAG werden hinfällig, wenn sie nicht innert der darin genannten Frist schriftlich vom Kunden angenommen werden. Die im Webshop angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie anderen Leistungen stellen keine schriftlichen Offerten/Angebote im vorgenannten Sinne dar.

Angebote und Offerten von OFAG gelten nur als angenommen und ein Vertrag gilt nur als abgeschlossen, wenn die Annahme des Kunden gemäss den Bedingungen von OFAG rechtzeitig schriftlich erklärt wird. Vom Angebot von OFAG abweichende Bedingungen in der Annahme des Kunden gelten von OFAG nur als akzeptiert, wenn diese von OFAG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Angebote und Bestellungen beziehen sich stets auf die in OFAGs Verkaufsdokumentationen (Print und Internet) aufgeführten Produkte und Dienstleistungen.

3. Daten und Unterlagen

Technische Daten und Unterlagen wie Beschreibungen, Abbildungen, Daten betreffend Dimensionen und Eigenschaften sowie Informationen zu Standards dienen rein informativen Zwecken und sind nicht als zugesicherte Qualität zu betrachten. OFAG behält sich das Recht vor, jederzeit die aufgrund technischer Entwicklungen notwendigen Änderungen vorzunehmen. OFAG behält sich im Weiteren das Recht vor, einzelne in Katalogen und auf Preislisten aufgeführte Produkte und Dienstleistungen aus dem Sortiment zu nehmen.

Der Kunde garantiert und sichert zu, dass die durch ihn der OFAG übermittelten Daten (Kundendaten) korrekt und vollständig sind. Die OFAG verwendet und behandelt die ihr übertragenen Kundendaten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Die Verwendung und der Umgang mit vom Kunden übermittelten persönlichen Daten erfolgt sorgfältig, gesetzeskonform und ausschliesslich zu den angegebenen Zwecken. Die OFAG behält sich vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte unserer Kunden einzuholen. Zudem können Zahlungserfahrungen an Dritte weitergegeben werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten Dritten offengelegt werden können, sofern der Vertragsvollzug eine solche Offenlegung erfordert.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Angegebene Preise verstehen sich in Schweizer Franken (exkl. Mehrwertsteuer) und sind freibleibend. Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für Kleinaufträge wird ein Kleinmengenzuschlag in Rechnung gestellt.

OFAG ist berechtigt, Preise und Bedingungen so anzupassen, dass sämtliche Kostenabweichungen, die OFAG zwischen dem Datum des Angebots und dem vereinbarten Lieferdatum entstehen, gedeckt sind (z.B. aufgrund von veränderten Wechselkursparitäten, Rohstoffpreisveränderungen, Steuern, Gebühren oder Zöllen usw.). Wir behalten uns vor, die Preise und Lieferzeiten bei explizit nicht ab Lager lieferbaren Artikeln entsprechend den Entwicklungen des Marktes anzupassen.

Sind die Kosten für Verpackung, Transport, Montage, Gravuren, Beschriftungen, Berechnungen, Versicherung, Gebühren, Schnittkosten (z.B. Kabel) oder andere Kosten für weitere Dienstleistungen im offerierten oder vertraglich festgelegten Preis inbegriffen oder in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung speziell aufgeführt, behält sich OFAG das Recht vor, die Preise bei Veränderung der entsprechenden Tarife oder Zölle anzupassen.

Bestellungen über das Internet werden per Rechnung bezahlt. Die Bezahlung erfolgt gemäss den im Rahmen des Online-Zahlungsvorgangs oder gemäss den auf der Rechnung wiedergegebenen Konditionen.

Soweit nicht anders vereinbart, ist jede Rechnung von OFAG innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge wie Rabatte, Kosten, Steuern, Zölle oder andere Gebühren zu begleichen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, Rechnungen der OFAG ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der OFAG mit Forderungen von ihm zu verrechnen.

Im Falle von Zahlungsrückständen des Kunden ist OFAG berechtigt, ohne Mahnung weitere Lieferungen zurückzuhalten und Zinsen zu einem marktüblichen Zinssatz (in jedem Fall mindestens aber zu 5%) zu erheben und die sofortige Bezahlung sämtlicher ausstehender Beträge inkl. Verzugszinsen zu verlangen. Bezahlt der Kunde darauf die geschuldeten Beträge nicht innerhalb von 10 Kalendertagen, ist OFAG berechtigt, nach freiem Ermessen auf Vertragserfüllung nebst Ersatz von durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden zu klagen oder von einzelnen oder sämtlichen offenen Verträgen mit dem Kunden entschädigungslos zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen und/oder weitere Lieferungen oder Teillieferungen nur gegen eine Sicherheit, Vorauszahlung oder Barzahlung bei Lieferung zu erbringen. Tritt OFAG vom Vertrag zurück, hat der Kunde bei der ersten Aufforderung von OFAG sämtliche unter dem Vertrag erhaltenen Waren unverzüglich und unversehrt zurückzugeben und Schadenersatz wegen Dahinfallen des Vertrages zu leisten.

5. Lieferbedingungen

Die offerierten Lieferbedingungen und -fristen gelten für sämtliche Bestellungen. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn a) der Kunde den Arbeitsumfang nachträglich erweitert oder ändert, b) der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder ungenügend nachkommt, c) Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und dergleichen zu Verzögerungen führen oder d) wenn OFAG durch höhere Gewalt oder andere ausserhalb der Kontrolle von OFAG liegende Ereignisse wie Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Terrorakte, Sabotage, Feuer, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Aufstände, Krieg, Embargo, Handelsbeschränkungen oder Regierungsmassnahmen sowie unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von bestellten Materialien daran gehindert wird, den Vertrag zu erfüllen – unabhängig davon, ob das entsprechende Ereignis OFAG oder einen seiner Zulieferer betrifft.

Mehrweggebinde wie Kabelbobinen bleiben im Eigentum der OFAG. Sie werden leihweise abgegeben und können bei fehlender oder beschädigter Rückgabe dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Verpackung wird verrechnet.

Der Versand erfolgt normalerweise mit OFAGs firmeneigenen Lieferwagen oder ausgewählten Partnern. Wünscht der Kunde eine spezielle Transportart (z.B. Express), verrechnet OFAG die entstehenden Kosten dem Kunden voll weiter.

Teillieferungen sind gestattet. OFAG ist berechtigt, solche Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die gelieferten Produkte vom Export in bestimmte Länder ausgeschlossen sein können. Bei einem Weiterverkauf der Produkte aus der Schweiz heraus ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Lieferung an einzelne Länder sanktioniert sein könnte und dass es ihm nicht erlaubt ist, die Ware in Länder zu liefern, für die Boykottmassnahmen bestehen oder bei denen die Lieferung mit Sanktionen, insbesondere auch der US-Behörden, verbunden ist. Er wird sich selbst über die entsprechenden Bestimmungen informieren und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr

Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Ware bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse.

7. Reklamationen und Haftung, Garantie

Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und können später als 5 Arbeitstage nach Empfang der Ware nicht mehr berücksichtigt werden. Für fehlerhafte Ware (Falschlieferung, Manko oder Transportdefekt) wird kostenloser Ersatz geliefert.

Andere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die OFAG schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit ihren Produkten, Dienstleistungen und weiteren Leistungen aus, soweit dies das Gesetz zulässt. Demnach haftet die OFAG insbesondere nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit (Art. 100 OR), für seine Hilfspersonen (Art. 101 OR) oder für weitere (mittelbare) Schäden, wie namentlich entgangener Gewinn.

Im Fall von Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Leistungen stützt sich OFAG auf die Angaben ihrer Kunden und lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit ihren Ausführungen ab. OFAGs Kunde hat die (mündlich oder schriftlich) empfohlenen Ausführungen in der Praxis zeitgerecht auf Tauglichkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die Verantwortung für die Ausführungen bleibt stets allein beim Kunden.

8. Retouren

OFAG kann nur Waren zurücknehmen, die unversehrt in der Originalverpackung sind und deren Lieferung durch OFAG mit einem Lieferschein oder einer Rechnung belegt werden kann. In folgenden Fällen behält sich die OFAG vor, Abzüge zu machen:

  • Retournierte Lagerartikel innert 30 Tagen nach Erhalt der Ware – kein Abzug
  • Retournierte Lagerartikel später als 30 Tage nach Erhalt der Ware – mindestens 20% Abzug
  • Nichtlagerartikel – mindestens 25% Abzug
  • Ware, die angeschlossen oder im Einsatz war – wird nicht zurückgenommen
  • Defekte Produkte – werden nicht zurückgenommen
  • Artikel/Produkte, die nicht bei OFAG bestellt wurden – werden nicht zurückgenommen

OFAG kann die mit der Retournierung verbundenen Kosten vollumfänglich dem Kunden in Rechnung stellen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die entsprechende Rechnung innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen.

Eine Vergütung erfolgt in jedem Falle in Form einer Warengutschrift.

9. Eigentumsrechte

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von OFAG bleiben alle gelieferten Produkte und Waren im alleinigen Eigentum von OFAG.

Solange die Waren im Eigentum von OFAG sind, hat der Käufer sämtliche angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um das Eigentum von OFAG zu schützen. Der Kunde hat die Waren auf eigene Kosten instand zu halten und diese zugunsten von OFAG gegen Diebstahl, Betriebsstörung, Feuer, Wasser und andere Risiken zu versichern. Er hat die unbezahlten Produkte im Weiteren getrennt von den eigenen Produkten und mit dem Vermerk «Eigentum von OFAG» aufzubewahren und sämtliche Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Eigentum von OFAG in keiner Weise gefährdet ist.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Verträge zwischen OFAG und Kunde (einschliesslich dieser AGB) unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorgenannten Rechtsverhältnissen sind ausschliesslich die schweizerischen Gerichte des Kantons Zürich zuständig.
Zürich, Mai 2022