Die Aufgabe von Blitzschutzinstallationen ist klar: Sie haben Bauten und Anlagen sowie die sich darin aufhaltenden Personen und Tiere, aber ebenso das Inventar vor den Auswirkungen von Blitzschlägen zu schützen. Genauer geregelt sind die Anforderungen in den neuen Brandschutzrichtlinien der VKF, welche seit Anfang 2015 in einer neuen Fassung vorliegen. Dies gilt genauso für die Blitzschutzleitsätze «SEV 4022», welche durch die neuen Regeln des CES unter dem Titel «Blitzschutzsysteme» (SNR 464022:2015) abgelöst worden sind.
Die Planung einer Blitzschutzanlage ist grundsätzlich durch eine spezialisierte und konzessionierte Fachfirma durchzuführen. Dabei sind die verbindlichen Grundlagen für Planung, Installation und Kontrolle der jeweiligen Richtlinien bezüglich der geltenden SEVLeitsätze und der kantonalen Brandschutzvorschriften (VKF) zu beachten. Wichtig ist, dass bei der Planung der äussere und der innere Teil der Blitzschutzanlage aufeinander abgestimmt werden und ausschliesslich geprüftes blitzschutztaugliches Material zum Einsatz kommt. Letzteres ist deshalb wichtig, weil bei ungeprüften Produkten die Gefahr besteht, dass sie beim ersten Blitzschlag verglühen.
Leider zeigen die Erfahrungen aus der Praxis immer wieder, dass Blitzschäden sich oft auf die Folge eines fehlenden oder mangelhaft ausgeführten Blitzschutzes oder aber fehlenden Überspannungsschutzes zurückführen lassen. Deshalb sind eine saubere Planung sowie die Verwendung von qualitativ hochwertigem Material unverzichtbar. Und nicht vergessen: Nicht nur Direkteinschläge sind zu beachten, denn auch Naheinschläge und Überströme mittels gebäudeübergreifender elektrischer Leitungen sind oft die Ursache für Schäden.
Des Weiteren ist bei der Planung zu beachten, in welche Blitzschutzklasse das betroffene Objekt eingestuft wird. Diese Klassifikation wird vom VKF, vertreten durch die kantonalen Brandschutzbehörden, vorgenommen und umfasst drei Klassen gemäss SNR 464022:2015.
Aufgrund der eruierten Blitzschutzklasse ist es dann möglich, in einem nächsten Planungsschritt die Maschenweite, die Fangstangenlänge sowie die Abstände zwischen den Ableitungen zu bestimmen. Letztere Angabe ist für den Installateur besonders wichtig, da er diese bereits beim Einlegen berücksichtigen muss, damit schon im Vorfeld die nötigen Anschlusspunkte angebracht werden können. Aber auch für die Berechnung des Trennungsabstands (Näherung) ist die Blitzschutzklasse eine wichtige Basis. Weitere Bestimmungen für öffentliche Bauten oder landwirtschaftliche Objekte können übrigens den Publikationen der Electrosuisse, des VKF und der Brandschutzbehörden entnommen werden.