Die Ladeinfrastruktur ist definiert und muss nur noch installiert werden. Doch so einfach ist das leider in den meisten Fällen nicht. Denn um diese nachträglich in ein Gebäude zu integrieren, müssen zuvor diverse Instanzen grünes Licht geben. Dies fängt beim zuständigen Elektrizitätswerk an und hört meist bei den anderen Parteien im Gebäude auf. Daher ist es lohnenswert, wichtige Planungsaspekte so früh wie möglich zu berücksichtigen und zu kommunizieren. Ein wichtiger Punkt dabei, der immer wieder Fragen aufwirft, ist die Ausbaustufe der gesamten Infrastruktur und wer für welche Kosten aufkommen muss – gerade bei Stockwerkeigentumswohnungen (StWEG) führt dies nicht selten zu ausführlichen Diskussionen.
Handelt es sich beim Projekt um eine einzelne Ladestation, die nicht durch die anderen Parteien finanziell unterstützt wird, so kann diese mit der Einwilligung der anderen Parteien selbst finanziert werden, und der Installation steht nichts mehr im Weg. Wichtig ist allerdings, ein Modell zu wählen, das für die Zukunft gewappnet ist. Es ist also selten sinnvoll, sich einfach für die kostengünstigste Variante zu entscheiden. Schliesslich sollte die Ladestation in der Lage sein, sich später in eine Infrastruktur mit mehreren Ladestationen samt dynamischem Lastmanagement zu integrieren.
Nicht selten braucht es einiges an Engagement, um die anderen Parteien einer StWEG davon zu überzeugen, der Installation einer oder mehrerer Ladestationen zuzustimmen. Da jedoch die Beliebtheit von Elektrofahrzeugen ständig zunimmt, wird auch dieser Schritt immer einfacher ausfallen.
Sind alle Einverständniserklärungen eingeholt, sollte der Installation der Ladeinfrastruktur nichts mehr im Weg stehen. Am wenigsten, was die technischen Aspekte anbelangt. Schliesslich können Sie sich auf unser breites Angebot in diesem Bereich verlassen, das für jeden Kundenwunsch die passende Lösung bietet. Und schon kann Ihr nächstes E-Mobility-Projekt an den Start!