Leuchtmittelverbot – und nun?

Wir bringen Licht ins Dunkel. Die wichtigsten Infos für Sie.

Leuchtmittelverbot –  und nun?

Herkömmliche Leuchtmittel sind vergleichsweise energieineffizient und enthalten darüber hinaus umweltschädigende Schwermetalle sowie giftige Halogene. Für das Erreichen von Energiesparzielen und eine geordnete Entsorgung werden sie deshalb seit 2009 schrittweise vom Markt genommen. Seit 2023 dürfen nun auch keine neuen Leuchtstoff- und Halogenlampen mehr in Umlauf gebracht werden. Produkte, die sich bereits im Handel befinden, dürfen aber weiterhin verkauft und verwendet werden. Mit dem eintretenden Leuchtmittelverbot müssen etliche Lagerhallen, Produktionsstätten, Büro­gebäude, Treppenhäuser, Tiefgaragen sowie öffentliche Einrichtungen und viele weitere Einsatzorte umgerüstet werden. Indem Sie sich frühzeitig darauf vorbereiten, sichern Sie die nahtlose Aufrechterhaltung der jeweiligen Infrastruktur.

EU-Ökodesign-Verordnung (SLR)
Um Umweltschäden zu minimieren und die Energieeffizienz von Beleuchtungen zu steigern, hat die Europäische Union bereits im Jahr 2021 die Ökodesign-Verordnung eingeführt. Diese verbietet diverse Leuchtmittel und verfügt, dass per September 2023 keine Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6,35) und Hochvolt-Halogenlampen (G9) mehr in Umlauf gebracht werden dürfen. Das Schweizer Pendant ist die Energieeffizienzverordnung (EnEV), welche die Anforderungen an die Effizienz und Lichtqualität sowie die Fristen für den Abverkauf in der Schweiz festlegt.  

RoHS-Richtlinie ab 2023
Die EU-Richtlinie Restriction of Hazardous Substances (2011/65/EU), kurz RoHS, beschränkt die Verwendung von gefährlichen Stoffen wie Quecksilber in Elektro- und Elek­tronikgeräten. Seit Jahren gelten für konventionelle Leuchtstofflampen jedoch Ausnahmeregelungen, welche im Jahr 2023 aber enden werden. In der Schweiz sind diese Anforderungen in der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV) festgehalten.

Grosser Sanierungsbedarf

In der Schweiz sind noch etwa 20 Millionen konventionelle Leuchten verbaut (lineare Fluoreszenzröhren T5+T8) und in Geschäftsgebäuden macht die Beleuchtung bis zu 30 Prozent der Energiekosten aus. Ein Wechsel zu energiesparenden LED-Beleuchtungen ergibt also allein aufgrund des grossen Einsparpotenzials Sinn. Doch mit welcher Lösung ersparen Sie Ihren Auftraggebern unnötig hohe Investitionskosten?

Bei grossen und komplexen Beleuchtungsanlagen führt kein Weg an ­einer ­professionellen Beratung vorbei.

1. Kleiner Aufwand, grosse Wirkung 
Mittlerweile gibt es für fast alle konventionellen Leuchtmittel adäquate LED-Alternativen, die sich zum 1:1-Austausch eignen (Retrofit). Diese unkomplizierte und meist kostengünstige Variante eignet sich vor allem für einfache Beleuchtungssysteme oder private Anwendungen. Wichtig ist hier, dass Sie die Kompatibilität der LED-Tubes mit den bestehenden Vorschaltgeräten prüfen.

2. Komplexe Beleuchtungsanlagen einfach saniert 
Bei grossen und komplexen Beleuchtungsanlagen sollten Sie sich auf jeden Fall professionell beraten lassen. Hier sind meist lange Lichtbänder mit Leuchtstofflampen und Tragschienen im Einsatz. Die Lichtpunkte müssen nicht einzeln verdrahtet werden, sondern werden über die mitgeführte Verdrahtung in der Tragschiene angeschlossen. Das ist besonders effizient und zeitsparend für Industrieanwendungen. Die gute Nachricht:  Auch diese Systeme können relativ einfach mit einem Leuchtenumbausatz auf den neuesten Stand gebracht werden.
3. Lösbare Herausforderungen
Zum Start jeder Sanierung sollten Sie den Zustand der vorhandenen Tragschienen und der Verdrahtung prüfen. Gibt es keinerlei Beanstandungen, kann mit der Evaluation der Sanierungseinsätze begonnen werden. Ist die Verdrahtung jedoch nicht mehr in Ordnung, empfehlen wir Ihnen einen Austausch. Entsprechen sowohl die Tragschienen als auch die Verdrahtung nicht mehr den technischen Standards, sollten Sie das gesamte Beleuchtungssystem ersetzen. In diesem Fall ist es sinnvoll, direkt auf ein neues ­System zuzugreifen. So gibt es auch keine weiteren Herausforderungen bezüglich der Kompatibilität.

Förderprogramme wie ProKilowatt oder energylight unterstützen Projekte.

Der passende Sanierungseinsatz

Um den passenden Sanierungseinsatz zu finden, sollten Sie auf die Kompatibilität mit der bestehenden Tragschiene und deren Verdrahtung achten. Alle Hersteller weisen dies mittels einer Auflistung in den technischen Unterlagen aus.
Lichtsteuerungen einsetzen – noch mehr Energie einsparen
Moderne und intelligente Lichtsteuerungen wie zum Beispiel Schwarmbeleuchtungen machen eine LED-Beleuchtung noch effizienter. Gegenüber einer alten ­Beleuchtung können so bis zu 90 Prozent der Energiekosten eingespart werden. Steuerungen können also eine sinnvolle Ergänzung sein und noch mehr Flexibilität ermöglichen. Auch an die Not­beleuchtung sollten Sie denken. Damit im Notfall an der richtigen Stelle das richtige Licht in der richtigen Stärke leuchtet.
Gut zu wissen
Fördergelder für Lichtsanierungen bieten eine wertvolle Gelegenheit zu Effizienzsteigerung. Mit dem Förderprogramm «ProKilowatt» unter der Leitung des Bundesamtes für Energie können veraltete Beleuchtungssysteme nun noch einfacher durch moderne, energieeffiziente Lösungen ersetzt werden. Mit «Lightbank», welche eine Initiative der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.) in Zusammenarbeit mit dem Fachverband für Beleuchtungsindustrie (FVB) und der Schweizer Licht Gesellschaft (SLG) ist, können unsere Kunden einfacher von den Vorteilen beim Beantragen von Fördergeldern profitieren.

Ihre Vorteile mit uns

  • In einer persönlichen Fachberatung werden Ihre offenen Fragen zu einem Lichtprojekt beantwortet. Gemeinsam nehmen wir die benötigten Daten auf und besprechen das weitere Vorgehen.
  • Sie erhalten eine herstellerneutrale Lichtplanung, welche auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zum ersten Lichtmoment des Projektes. 
  • Wir kümmern uns um eine koordinierte Projektausführung Ihres Lichtprojektes - Liefertermine, Abladeorte bis hin zur Vermittlung eines Elektroinstallateurs der die Lichtinstallation für Sie übernimmt. 
  • Unsere Fachspezialisten im Aussendienst oder unsere Technischen Kundenbetreuer im Innendienst unterstützen Sie. Mit ­unserer Fachkompetenz und den engen Kontakten zu den ­Lieferanten können wir Fragen Lösungsorientiert beantworten.

Ihre Ansprechpartner – unsere Mitarbeitenden

Die Fachberater der Otto Fischer AG unterstützen unsere Kunden bei der Suche nach zukunftssicheren Lichtlösungen und erläutern die Vorteile der LED-Beleuchtung. Dies umfasst Bereiche wie die Sanierung in der Industrie, im Detailhandel, in Büroräumlichkeiten, im Wohnungsbau, in Tiefgaragen oder an anderen Einsatzorten wie zum Beispiel öffentlichen Gebäuden. Unsere Fachspezialisten beraten Sie vor Ort, erstellen für Sie auf Anfrage professionelle Lichtberechnungen, unterstützen Sie in der Projektierungsphase, beschaffen Musterleuchten zur Anschauung, organisieren Produktschulungen nach Kundenwunsch und stellen Kontakte zu Herstellern her.

Sie sehen: Wir sind bestens vorbereitet, damit Sie sich rechtzeitig mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen können. Zögern Sie also nicht und nutzen Sie jetzt die Gelegenheit für ein unverbindliches Beratungsgespräch vor Ort. 
 

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