Jetzt mit Otto Fischer Fördergelder für Ihr Lichtsanierungsprojekt sichern


Jetzt mit Otto Fischer Fördergelder für Ihr Lichtsanierungsprojekt sichern

Am Thema Lichtsanierung kommt in der Elektrobranche wohl niemand mehr vorbei. Denn die Zeit für herkömmliche Leuchtmittel, die nicht energieeffizient sind und zudem oft umweltschädliche Gifte enthalten, läuft langsam, aber sicher ab. Für eine Lichtsanierung gibt es neben den ökologischen Gründen auch finanzielle Anreize. Wir erklären, wie Ihr Projekt von Fördermitteln profitieren kann.

2023 sind die letzten Ausnahmeregeln für konventionelle Leuchtstofflampen ausgelaufen und gemäss Schweizer Energieeffizienzverordnung dürfen rückwirkend ab September 2023 keine konventionellen Leuchten (FL-Röhren T5/T8) und Niedervolt- und Hochvolt-Halogenlampen mehr in Umlauf gebracht werden. Vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz noch etwa 20 Millionen konventionelle Leuchten verbaut sind, wird schnell klar, wie gross der zukünftige Sanierungsbedarf sein wird. Ein Aufwand, für den es viele gute Gründe gibt. So verringern energieeffiziente Leuchtmittel langfristig deutlich den CO₂-Ausstoss und helfen so, die offiziellen Klimaziele zu erreichen. Eine moderne Beleuchtung verbessert ausserdem die Lebens- und Arbeitsqualität der Menschen im Gebäude und steigert nicht zuletzt den Wert der jeweiligen Immobilie.

Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie mit Ihrem Elektroinstallationsunternehmen nicht nur am grossen Trend der Lichtsanierung teilhaben, sondern sich mit Otto Fischer auch Fördergelder sichern, um sich so im Wettbewerb mit attraktiven Offerten konkurrenzfähiger positionieren zu können.

Weitere allgemeine Infos zum Thema Lichtsanierung finden Sie hier: ottofischer.ch/quecksilberverbot

Warum gibt es überhaupt Fördergelder für Lichtsanierungen?

Mit den einzelnen Förderprogrammen für Lichtsanierungen möchte die Schweiz zusätzliche Anreize schaffen, um eine energieeffiziente, innovative Infrastruktur aufzubauen. Moderne Beleuchtungssysteme helfen nicht nur, die aktuellen CO₂-Emissionen zu reduzieren und so die avisierten Netto-Null-Ziele für 2050 zu erreichen, sie verbessern auch die Sicherheit und Lebensqualität in Gebäuden und öffentlichen Räumen. Da in erster Linie Schweizer Gewerbebetriebe die Sanierungsarbeiten umsetzen, wird ausserdem die heimische Wirtschaft gestärkt.

Welche Vorgaben muss ein Projekt erfüllen, um Fördergelder zu erhalten?

Was ist zu beachten?

  • Der Stromverbrauch von Gebäuden oder Anlagen muss gesenkt werden.
  • Das Projekt muss in der Schweiz realisiert werden.
  • Die Sanierung muss eine bestehende Installation ersetzen oder optimieren.
  • Die Sanierung darf noch nicht umgesetzt worden sein (Die Antragsausfüllung muss vor der Auftragserteilung erstellt werden sein).
  • Die Payback-Zeit der Lichtsanierung (Laufzeit, in der sich die Investition durch Einsparungen amortisiert) muss mehr als 4 Jahre betragen.
  • Auch der Einsatz von Retrofit-Leuchtmitteln mit Sensorik ist förderfähig.
  • Der Endkunde muss von Ihnen bereits vor der Umsetzung (u.a. Materialbestellung, Auftragserteilung) über die Fördermöglichkeiten und die Beitragshöhe schriftlich informiert werden, sofern diese in einem Angebot und Ausführung in Abzug genommen werden.
  • Das ggf erhaltene Fördergeld muss auf der Rechnung an den Endkunden klar ausgewiesen sein.

Achtung: Diese Vorgaben sind nicht abschliessend und können jederzeit vom Bundesamt für Energie (BFE) angepasst werden.

Wie kann Otto Fischer Ihnen dabei helfen, Fördergelder zu erhalten?

Eine Zusammenarbeit mit Otto Fischer bietet Ihnen viele Vorteile, durch die Sie Fördergelder für Ihr Projekt einfacher beantragen und zuverlässiger erhalten können.

Allen voran kooperieren wir zum Beispiel direkt mit Lightbank, dem Partner des BFE, der die Fördergelder letztlich zuspricht. Lightbank ist eine Initiative der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz (S.A.F.E.) in Zusammenarbeit mit dem Fachverband für Beleuchtungsindustrie (FVB) und der Schweizer Licht Gesellschaft (SLG). Übrigens: Ab 2024 wird Lightbank auch Leading Partner von eco2friendly, der Branchen-Initiative von Otto Fischer für Energieeffizienz.

Als unser Kunde profitieren Sie bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen ausserdem von einem zugesicherten Fördertopf. Darüber hinaus haben wir erfahrene Fachspezialisten im Team, die Sie jederzeit kompetent beraten können und sind mit Hinblick auf unseren ProfShop oder die Fachwelt Licht perfekt auf die Umstellung von FL-Röhren auf LED-Tubes vorbereitet.

Wieviel Fördermittelzuschuss erhalten Sie für Ihr Projekt?

Die Höhe des Fördergeldbetrages berechnet sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren. Deshalb kann die Angabe nicht pauschalisiert werden, sondern variiert je nach den einzelnen Projektdetails. Grundsätzlich kann ein Zuschuss aber bis zu 30% des Investitionssumme betragen.

Die Berechnung auf top-light.ch

Das wichtigste Förderprogramm von Lightbank ist «top-light», welches Beleuchtungsanlagen in kleineren Gebäuden und Räumen bis zu einer beleuchteten Fläche von 1000 m² fördert. Damit sind zum Beispiel die meisten Bürohäuser, Schulen, Verkaufsläden, Restaurants, Hotels, Pflegeeinrichtungen, Industrie-Lagerhallen, Sporthallen, Wohnbauten und ähnliche Gebäude abgedeckt.

Die gute Nachricht: Während die Berechnung des konkreten Förderbetrages früher noch recht umständlich war, brauchen Sie mit dem Berechnungstool von top-light heute nicht länger als 15 bis 20 Minuten. In nur 7 Schritten können Sie Ihren Fördermittelantrag ausfüllen und dabei die Höhe Ihres Zuschusses berechnen:

  1. Gehen Sie auf www.top-light.ch und klicken Sie auf den Button «Projekt einreichen».
  2. Füllen Sie nun die Punkte 1 bis 4 aus und drücken Sie auf den Button «Berechnen». (Wichtig: Wird das Projekt mit Otto Fischer realisiert, geben Sie im Projekttitel «Otto Fischer … » und dann den Projektnamen ein. So sichern Sie sich die Auszahlung, sofern der Antrag genehmigt wurde.)
  3. Ihre Eingaben werden ausgewertet und Sie erfahren, ob und in welcher Höhe Ihre Lichtsanierung gefördert wird. Klicken Sie auf «Weiter».
  4. Ergänzen Sie das Formular nun mit den weiteren Objektdaten, Kontaktdaten des Antragstellers und Fördermittelempfängers sowie den Überweisungssdaten für die Zahlung (IBAN). Klicken Sie auf «Weiter».
  5. Sie erhalten nun eine Email von top-light mit Ihren Zugangsdaten, einer Installationsbestätigung und den AGBs fürs Projekt.
  6. Mit diesen Daten können Sie sich nach Beendigung Ihres Projektes auf www.top-light.ch unter «Login» und «Mein Projekt» einloggen.
  7. Laden Sie ein Foto der neuen Installation, die Rechnung der Sanierung (Kosten für Planung, Material, Installation) und die ausgefüllte Installationsbestätigung hoch. Bestätigen Sie, dass Ihre Angaben korrekt sind, klicken Sie auf «Antrag einreichen» - fertig!
Im Anschluss prüft das Bundesamt für Energie (BFE) beziehungsweise Lightbank Ihren Antrag und überweisen gegebenenfalls den Förderbetrag an den zuvor angegebenen Empfänger. Das BFE oder die Lightbank können zudem auch eine Überprüfung der Installation vor Ort durchführen.

Neu: Otto Fischer ist nicht der Entscheidungsträger ob Fördergelder bei korrekt ausgefüllten Anträgen gesprochen werden oder nicht, da der Entscheid einzig und allein beim BFE liegt. Somit lehnt Otto Fischer jede Haftung auf Anspruch und Entscheid auf Fördergelder ab.

Ihre Ansprechpartner bei Otto Fischer

Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Sanierungsprojekt und einem Fördergeldantrag zur Seite. Unser Fachaussendienst Licht und den Technischen Kundenbetreuern Licht aus dem Kundensupport beantworten Ihre Fragen und beraten Sie kompetent. Organisatorische Fragen rund ums Förderprogramm kann Ihnen auch der Leiter Kundenentwicklung, Jean-Claude Buol, beantworten.

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Licht